Wir sind für Sie da!

Obwohl wegen der COVID-19-Pandemie überall verschiedenste Formen von Einschränkungen zu spüren sind, können Sie sich weiterhin problemlos mit uns in Verbindung setzen, wenn Sie homöopathische oder anderweitige Unterstützung benötigen.

Natürlich halten wir uns an die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit und unseres Berufsverbandes HVS (Homöopathie Verband Schweiz).

Sollten Sie sich mit COVID-19 infiziert haben, so besteht die Möglichkeit einer Behandlung über Telefon und/oder Videokonferenz (Skype etc.). COVID-19-positiv getestete Personen dürfen wir nicht behandeln. Dazu ist eine entsprechende Schutzausrüstung vorgeschrieben, über die wir nicht verfügen.

Die Behandlung anderer Beschwerden und/oder Erkrankungen können wir bisher weiter anbieten. Für die Behandlung von Patienten in unserer Praxis halten wir uns an unten aufgeführtes Schutzkonzept.

Gehören Sie zu den Risikopatienten oder wollen aus anderen Gründen kein unnötiges gesundheitliches Risiko eingehen, können wir die erforderlichen Beratungsgespräche problemlos per Telefon und/oder Videokonferenz durchführen.

Schieben Sie notwendige Behandlungen nicht unnötig auf, sondern kontaktieren Sie uns. Zusammen werden wir eine Lösung finden.

Gabriela Grubenmann & Rémy Schnell

Schutzkonzept Praxis für klassische Homöopathie

Patientinnen und Patienten

  • Kommen Sie möglichst pünktlich zu Ihrem Termin, um Begegnungen im Wartezimmer zu vermeiden.
  • Teilen Sie es uns unverzüglich mit, wenn Sie sich krank fühlen.
  • Waschen Sie nach dem Eintreten Ihre Hände oder desinfizieren Sie sie.
  • Tragen Sie beim Betreten der Praxis eine Mund-Nasen-Schutzmaske.

Therapeutinnen und Therapeuten

  • Wir halten uns an die Empfehlungen und Vorgaben des Berufsverbandes.
  • Die Maskenpflicht wird eingehalten.
  • Es wird gezielt nach COVID-19-Symptomen gefragt.
  • Die generellen Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundes werden eingehalten.
  • Es wird regelmässig und ausführlich gelüftet.
  • Türfallen und Oberflächen werden regelmässig desinfiziert.
  • Es werden genügend Zeitreserven eingeplant, um unnötige Begegnungen zu vermeiden.

Letzte Überprüfung: 18.01.2021